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Bundesrätin Leuthard im Gespräch mit der NZZ 

28.8.2015

Gegen die Energiewende gibt es Widerstand. Bundesrätin Doris Leuthard ist aber optimistisch. Mehr Bedenken hat sie bei der Strommarktöffnung und will deshalb noch zuwarten...



Leuthard_im_Gespräch_mit_NZZ
Fortschritt Energiestrategie 2050
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UREK-S: Deutliche Unterstützung für die Energiestrategie 2050

20.8.2015

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat die Vorlage zur Energiestrategie mit 11 zu 0 Stimmen und einer Enthaltung in der Gesamtabstimmung angenommen (13.074). Die Kommission weicht in ihren Entscheidungen in wesentlichen Punkten vom Beschluss des Nationalrates ab und führt die Vorlage dabei wieder näher an den Entwurf des Bundesrates.

Sie setzt aber neue Akzente insbesondere bei der Unterstützung der Wasserkraft, und sie befristet das System zur finanziellen Förderung erneuerbaren Energien.

Nach ausführlicher Analyse verschiedener Varianten hat die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen eine Notfalllösung für einzelne, im Weiterbetrieb gefährdete Wasserkraftwerke beschlossen (Art. 33a-33c). Die Massnahme sieht vor, dass der Bund Anlagen der Grosswasserkraft (mehr als 10 MW), die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden und deren langfristiger Weiterbetrieb gefährdet ist, eine Finanzhilfe gewähren kann. Sie erfolgt nur im Einzelfall nach eingehender Prüfung, vorausgesetzt, dass alle Betroffenen mit entsprechenden Massnahmen zur Entlastung der Kraftwerke beitragen. So müssen Betreiber und Eigner einen Eigenbeitrag leisten, aber auch die Standortkantone sollen mit einer Reduktion der Wasserzinsen auf 90 Franken/kWbr beim Werk, das Unterstützung erhält, ihren Teil beitragen. Der Bund steuert den Restbetrag bei. Dieser soll mit 0.2 Rappen/kWh aus dem Netzzuschlag finanziert werden (Art. 38 Abs. 1), dessen Höhe die Kommission wie Bundesrat und Nationalrat auf 2.3 Rappen/kWh festlegt (Art. 37 Abs. 3). Die Finanzhilfe ist befristet und soll längstens bis fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen können.

Die Kommissionsmehrheit hält fest, diese gezielte, im Bedarf rasch verfügbare Notfalllösung müsse geschaffen werden, damit die Stromproduktion aus Schweizer Wasserkraft gesichert werden könne. Strom aus Wasserkraft sei eine tragende Säule der inländischen Produktion aus erneuerbaren Energien und unverzichtbar für die erfolgreiche Umsetzung der Energiestrategie 2050. Eine erste Minderheit ist gegen eine Unterstützung der bestehenden Wasserkraft und lehnt zusätzliche Subventionen und damit verbundene Marktverzerrungen ab. Sie ist der Auffassung, noch bestünde kein Handlungsbedarf, und eine Notfalllösung könne im Bedarfsfall rasch geschaffen werden. Die Minderheit stellt sich aber auch gegen die konkrete Massnahme der Kommissionsmehrheit mit der Kritik, sie bevorteile die hochverschuldeten Betreiber und sei keine zweckdienliche Lösung. Sie beantragt, die Höhe des Netzzuschlages lediglich auf 2.1 Rappen/kWh festzulegen. Eine andere Minderheit stimmt zwar der Unterstützung der Grosswasserkraft zu, lehnt aber eine Reduktion der Wasserzinse ab.

Die Kommission hält auch an der verstärkten Förderung für den Ausbau der Wasserkraft fest, wie sie der Nationalrat beschlossen hatte (Art. 30). Ausserdem beantragt sie die Einführung einer CO2-Abgabe auf "Dreckstrom" (Art. 29 Abs. 3 CO2-Gesetz). Diese Idee wurde im Nationalrat knapp verworfen.

Neu legt die Kommission im Gesetz auch eine Frist fest, nach welcher die Förderung erneuerbaren Energien auslaufen wird. So sollen ab dem sechsten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes keine neuen Anlagen in das Einspeisevergütungs-System aufgenommen werden, und ab 2031 sollen auch die restlichen Vergütungen gestoppt werden (Einmalvergütungen, Investitionsbeiträge, Geothermie-Garantien, wettbewerbliche Ausschreibungen sowie Gewässerschutzabgabe; Art. 39a). Um im Gegenzug die Förderung rasch voranzutreiben, soll der Netzzuschlag bereits ein Jahr, nachdem das Gesetz in Kraft gesetzt wird, auf das Maximum von 2.3 Rappen/kWh ansteigen und später bedarfsgerecht reduziert werden können (Art. 74 Abs. 5a). Damit will die Kommission die Förderung der erneuerbaren Energien im Rahmen der Energiestrategie 2050 zügig und wirkungsvoll umsetzen, die finanziellen Unterstützungen aber klar befristen und dadurch eine Kostentransparenz schaffen. Sie unterstreicht dadurch auch den eigentlichen Zweck des Fördersystems, mittels Anschubfinanzierungen neue Technologien rasch zur Marktreife zu bringen. Das System ist abgestimmt auf die von der Kommission gesenkten Richtwerte für den Ausbau der Elektrizität aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2035 von 11400 GWh

Bei der Abnahme- und Vergütungspflicht (Art. 17) sowie bei der Direktvermarktung (Art. 21) übernimmt die Kommission weitgehend das Modell des Bundesrates. Das nationalrätliche Modell wird von einer Minderheit grundsätzlich unterstützt. Die Kommissionsmehrheit will jedoch die Energieerzeuger noch näher an den Markt zwingen, indem sie die Ausnahmebestimmung für kleine oder nicht gut steuerbare Anlagen wegfallen lässt (Art. 24). Bei der Förderung erneuerbaren Energien senkt sie die Untergrenze für Wasserkraftanlagen auf die vom Bundesrat vorgeschlagenen 300 kW (Art. 19); eine Minderheit möchte hier dem Nationalrat folgen und die Untergrenze auf 1 MW festlegen. Ebenso erweitert hat die Kommission die Beiträge zur Förderung der Geothermie (Art. 35).

Bei der Photovoltaik erhöht die Kommission die Untergrenze für den Anspruch auf Einspeisevergütung von 10 auf 30 kW (Art. 19) und setzt die Obergrenze für Investitionsbeiträge ebenso auf 30 kW fest (Art. 28). Die Änderung zielt darauf ab, diese Technologie vermehrt mittels Einmalvergütung zu fördern. Die Kommission präzisiert auch die Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Eigenverbrauch, welche der Nationalrat eingebracht hatte (Art. 18). Diese schaffen die rechtlichen Grundlagen für den Zusammenschluss von Endverbrauchern zum gemeinsamen Eigenverbrauch.

  

Die Kommission hat am 19. August 2015 unter dem Vorsitz von Ständerat Ivo Bischofberger (CE/AI) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.


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Energiestrategie 2050 steht auf der Kippe (Einschätzungen Swissolar)

1.7.2015

Die Energiewende in der Schweiz steht auf der Kippe. Nach Medienberichten liegen in der Energiekommission des Ständerats (UREK-S) neue Vorschläge auf dem Tisch: Die vom Nationalrat bereits bewilligte Abgabe von 2.3 Rp./kWh für die KEV soll reduziert werden, wodurch Tausende von KEV-Projekten gefährdet sind. 

Der Ständerat wird in der Herbstsession 2015 über die Erhöhung der KEV-Abgabe befinden. Ein Differenzbereinigungsverfahren steht aus. Die Umsetzung der Energiestrategie 2050 kann erst in der neuen Legislaturperiode stattfinden, somit sind die Wahlen im Herbst entscheidend. Wenn die Bürgerlichen eine Mehrheit erhalten, wird die bisherige Energiestrategie wohl überarbeitet werden.

Eine Volksabstimmung wird möglicherweise in der zweiten Jahreshälfte 2016 stattfinden.

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KEV-Zuschlag steigt 2016 von 1.1 auf 1.3 Rp./kWh

25.6.2015

Für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien steigt die Abgabe ab 1. Januar 2016 von 1 auf 1.2 Rp/kWh. Der Beitrag für Gewässersanierungen bleibt bei 0.1 Rp./kWh. Dies hat der Bundesrat in einer Revision der Energieverordnung festgelegt. Die beiden Abgaben sind in Summe bei 1.6 Rp./kWh begrenzt.

Der bei den Stromkonsumentinnen und -konsumenten erhobene Netzzuschlag fliesst in den so genannten Netzzuschlagsfonds. Mit diesem Fonds werden die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), die Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen, die wettbewerblichen Ausschreibungen für Stromeffizienz, die Rückerstattungen an Grossverbraucher, die Risikogarantien für Geothermieprojekte, die Vollzugskosten sowie Gewässersanierungsmassnahmen finanziert.

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Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen sollen weiter sinken

07.05.2015

Das BFE hat eine Anhörung zu einer Teilrevision der Energieverordnung eröffnet. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Vergütungssätze der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) für Photovoltaik-Anlagen. Für kleine Anlagen mit EIV (bis 30 kWp) sind bis März 2017 keine Änderungen vorgesehen Die Anhörung dauert bis zum 8. Juli 2015. Die revidierte Energieverordnung soll per 1. Januar 2016 in Kraft treten
















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Nationalrat genehmigt KEV-Zuschlag auf maximal 2.3 Rp./kWh zu erhöhen

2.12.2014

Der Nationalrat hat heute entschieden, den Beitrag pro Kilowattstunde der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) von 1.6 auf 2.3 Rp./kWh zu erhöhen. Damit der Nationalrat der Vorlage des Bundesrates. Die Erhöhung ist nötig, um dem KEV-Fonds die nötigen Mittel bereit zu stellen, um den Ausbau der Erneuerbaren sicher zu stellen. 

Der Ständerat wird erst in der Herbstsession 2015 darüber beraten.

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KEV-Umlage steigt ab 1.1.2015 von 0.6 auf 1.1 Rp./kWh

 

25.06.2014

 

Um die Liquidität des Netzzuschlagsfonds weiterhin zu gewährleisten, hat der Bundesrat entschieden, den derzeitigen Netzzuschlag von 0,6 Rappen/kWh per 1. Januar 2015 auf 1,1 Rappen/kWh zu erhöhen.

 

Die Erhöhung des Netzzuschlags ist insbesondere aus zwei Gründen erforderlich:

 

•  Neues Förderinstrument - Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen: Das per 1. Januar 2014 revidierte Energiegesetz (Revision aufgrund der Parlamentarischen Initiative 12.400 „Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher" der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats) führt das Recht auf Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen bis 30kW ein. Die Einmalvergütungen betragen maximal 30% der Investitionskosten einer Referenzanlage und müssen rasch nach Inbetriebnahme der Anlage ausbezahlt werden. Die Umsetzung dieses neuen Förderinstruments hat gerade erst begonnen. In den nächsten Monaten muss mit einer grossen Zahl an Anträgen zur Auszahlung von Einmalvergütungen gerechnet werden: Es kommen mehrere Tausend Einmalvergütungen im Umfang von mindestens 135 Millionen Franken pro Jahr zur Auszahlung. Die bestehende KEV-Warteliste kann damit in den Jahren 2014 und 2015 deutlich abgebaut werden.

 

•  2015 gehen viele neue KEV-Anlagen in Betrieb: Im laufenden Jahr erhalten zahlreiche Anlagen auf der KEV-Warteliste eine Finanzierungszusage. Dazu gehören alle Projekte, die sich bis 15. Juni 2011 angemeldet hatten. Das sind rund 70 Biomasse-Kraftwerke, 4'000 Photovoltaik-Anlagen, 190 Windkraftwerke sowie 100 Kleinwasserkraftwerke. Zudem werden viele Anlagen, die bereits über eine Zusage für die KEV verfügen, aber bisher noch nicht gebaut wurden (laufende Bewilligungsverfahren oder noch im Bau), im Jahr 2015 in Betrieb gehen und vergütungsberechtigten Strom ins Netz einspeisen. Auch die Finanzierung dieser zusätzlichen KEV-Anlagen muss sichergestellt werden.

 

Wegen der hohen Belastung durch die Auszahlung der Einmalvergütungen im Jahr 2014 reichen die Reserven aus den Vorjahren und der bisherige Netzzuschlag von 0,6 Rappen/kWh nicht aus, um den erhöhten Mittelbedarf im Jahr 2015 zu decken. 

 

Mit dem aktuell geltenden Netzzuschlag von 0,6 Rappen/kWh fliessen 2014 rund 345 Millionen Franken in den Netzzuschlagsfonds. Mit dem erhöhten Netzzuschlag verdoppelt sich dieser Betrag nahezu auf rund 600 Millionen Franken. Die Kostenstruktur 2015 sieht damit wie folgt aus:

 

•  Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen: mindestens 135 Mio.Fr. 

 

•  KEV-Vergütungen: 345 Mio.Fr.

 

•  Gewässersanierungsmassnahmen: 57 Mio. Fr.

 

•  Weitere Massnahmen (Rückerstattungen an Strom-Grossverbraucher, wettbewerbliche Ausschreibungen, Risiko-Garantien Geothermie, Vollzugskosten): 63 Mio.Fr.

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Eröffnung der Vernehmlassung der neuen KEV-Tarife ab 1.1.2015

27.5.2014 

Die KEV-Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen werden aufgrund der nachstehenden Feststellungen abgesenkt. Die Grundlagen dazu basieren auf umfangreichen Marktanalysen (Offerten, Rechnungen) und zahlreichen Interviews mit Importeuren, Installateuren, Beratern und Kunden.










Zusammenfassend kann für 2014 im Vergleich zu 2013 eine leichte Preissenkung festgestellt werden. Für die Definition der Referenzanlagen sind die nach wie vor grossen Preisunterschiede bedeutsam: Die günstigsten Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW kosten um die 1‘500 CHF/kWp, die teuersten liegen jedoch bei 2‘200 CHF/kWp. Die Durchschnittskosten dieser Anlagen liegen 2014 bei 1‘900 CHF/kWp.

Die Vergütungsätze für integrierte Anlagen sind 15 Prozent höher als jene der angebauten Anlagen. Die Vergütungsätze für freistehende Anlagen sind 10 Prozent tiefer als jene der angebauten Anlagen.

Alle Unterlagen unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#UVEK

Die Vernehmlassung endet am 9.7.2014, der Bundesrätliche Entscheid wird am 5.11.2014 erwartet.

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Revision der Energieverordnung (EnV) per 1. April 2014

10.3.2014 

Am 20. November 2013 hat der Bundesrat das revidierte Energiegesetz per 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt (siehe Medienmitteilung vom 20.11.2013). Die Revision basiert auf einer parlamentarischen Initiative (Pa. Iv. 12.400) der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates, der die Bundesversammlung am 21. Juni 2013 zugestimmt hatte. Die Entscheide des Parlaments, insbesondere die rasche Auszahlung der Einmalvergütungen an kleine Photovoltaikanlagen (siehe unten), werden per 2015 zu einer Erhöhung des Netzzuschlags (siehe Kasten) führen. Der Bundesrat wird die Höhe des Netzzuschlags in diesem Sommer festlegen. 

Um den Vollzug der neuen gesetzlichen Grundlagen zu regeln, ist eine Änderung der Energieverordnung und der Stromversorgungsverordnung erforderlich. Das Bundesamt für Energie führte dazu vom 7. Oktober bis 29. November 2013 eine Anhörung durch. Dazu sind insgesamt 88 Stellungnahmen eingegangen. Die Ergebnisse wurden im Februar 2014 in einem separaten Bericht publiziert. 

Einmalige Investitionsbeiträge (Einmalvergütungen) für kleine Photovoltaik-Anlagen

Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 10 kWp werden künftig anstelle der KEV mit Einmalvergütungen gefördert. Diese betragen höchstens 30% der Investitionskosten einer Referenzanlage. Zwischen KEV und Einmalvergütung wählen können Betreiber von neuen Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen 10 kWp und unter 30 kWp. Anlagen, für die eine Einmalvergütung beansprucht wird, unterliegen - mit Ausnahme der verfügbaren Mittel - keinerlei Kontingenten. Sobald der Gesuchsteller die Inbetriebnahme der Anlage nachweist, wird die Einmalvergütung so rasch wie möglich ausbezahlt. Dies im Gegensatz zur KEV, wo die Wartezeit je nach Anmeldedatum mehrere Jahre betragen kann. Von der Einmalvergütung profitieren können neue Anlagen, die nach dem 1. Januar 2013 in Betrieb gegangen sind. Betreiber älterer Anlagen können die Einmalvergütung nur beantragen, wenn ihre Anlage bis Ende 2012 auf der KEV-Warteliste eingetragen war. 

Es gelten die folgenden Ansätze: 

 

  Kategorie   

      

  Inbetriebnahme ab 1. Januar 2013   

  Inbetriebnahme ab 1. Januar 2014   

  Angebaut / Freistehend   

  Grundbeitrag in CHF   

  1500   

  1400   

      

  Leistungsbeitrag in CHF/kWp   

  1000   

  850   

  Integriert   

  Grundbeitrag in CHF   

  2000   

  1800   

      

  Leistungsbeitrag in CHF/kWp   

  1200   

  1050   


Auf der bestehenden Warteliste befinden sich über 10‘000 Photovoltaik-Projekte, die von der Einmalvergütung profitieren können. Swissgrid wird die Anlagebetreiber diesen Frühling schriftlich über das weitere Vorgehen informieren. Aus organisatorischen Gründen wird die Auszahlung dieser Beiträge noch etwas dauern. Spätestens 2015 sollten aber alle Anlagebetreiber, die heute auf der Warteliste sind und ihre Anlage in Betrieb genommen haben, die Einmalvergütung erhalten. Weitere Informationen zu den Einmalvergütungen: siehe Faktenblatt. 

Integrierte Photovoltaik-Anlagen

Als integrierte Photovoltaik-Anlagen gelten seit dem 1.1.2014 noch Anlagen bis 100 kWp, welche in Bauten integriert sind und neben der Stromproduktion zusätzlich dem Wetterschutz, dem Wärmeschutz oder der Absturzsicherung dienen (Doppelfunktion). Die Erfüllung von ästhetischen Kriterien wie Vollflächigkeit oder sauberer Dachabschluss reicht nicht aus, um eine Anlage als integriert zu betrachten. Das BFE hat diesbezüglich am 4. März 2014 eine aktualisierte Richtlinie publiziert. 

Eigenverbrauchsregelung

Alle Stromproduzenten, unabhängig von der Grösse oder Produktionstechnologie ihrer Anlage, erhalten das explizite Recht, die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion ganz oder teilweise selbst zu verbrauchen (Eigenverbrauch). In der Energieverordnung werden die Abrechnungsmodalitäten des Eigenverbrauchs festgelegt. So muss ein Netzbetreiber im Rahmen seiner Abnahme- und Vergütungspflicht dem Stromproduzenten nur die tatsächlich ins Netz eingespeiste Elektrizität vergüten (Überschussproduktion), nicht aber den vor Ort selber und zeitgleich verbrauchten Strom. Eigenverbrauch liegt auch dann vor, wenn der Strom am Produktionsort nicht vom Produzenten selbst, sondern von Dritten verbraucht wird (z.B. von der Mieterschaft oder Drittparteien). 

Eigene Netztarife für Verbraucher mit hohem PV-Eigengebrauch

Der Netzbetreiber darf für Produzenten im Eigenverbrauch separate Netztarif-Kundengruppen bilden, wenn eine erhebliche Abweichung vom Bezugsprofil vergleichbarer Verbraucher vorliegt. Eine solche erhebliche Abweichung liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Endverbraucher im Eigenverbrauch nur sehr wenig Strom aus dem Netz bezieht (überdurchschnittlich hoher Eigenverbrauchsgrad), dieses aber auf den maximal möglichen Bezug ausgerichtet sein muss, um die zeitweise sehr hohen Belastungsspitzen abdecken zu können. Bei Produzenten mit kleinen Anlagen unter 10 kWp Nennleistung ist die Bildung separater Netztarif-Kundengruppen im Sinne einer Bagatellregel untersagt. Selbst bei sehr hohem Eigenverbrauchsgrad müssen hier die gleichen Netznutzungstarife wie bei vergleichbaren reinen Endverbrauchern zur Anwendung kommen. Zum Thema Eigenverbrauch wird das BFE in den nächsten Wochen eine Richtlinie publizieren. 

 

Originaltext und –dokumente unter https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=52243

 

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Installierte PV Leistung in der Schweiz steigt 2013 um 300 MW auf 730 MW 

14.1.2014 

Gemäss Schätzungen von Swissolar wurden 2013 Solarstromanlagen mit einer Fläche von rund 2.1 km2 gebaut. Somit fliesst heute rund 1% Solarstrom im Netz, fast doppelt so viel wie 2012. Für 2014 wird mit einem stagnierenden Markt gerechnet. 

Eine Befragung grosser Installationsfirmen durch Swissolar kurz vor Jahresende zeigt ein positives Bild: 2013 wurden Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von rund 300 Megawatt (MW) neu installiert. In absoluten Zahlen ist die zugebaute Leistung 2013 zwar um ein Drittel höher als im Vorjahr, prozentual gesehen zeichnet sich jedoch ein Rückgang des Wachstums ab. Die gesamthaft installierte Leistung der Schweiz liegt Ende Jahr bei rund 730 MW, und der Solarstromanteil liegt über ein Jahr gerechnet bei rund 1% des Landesverbrauchs oder dem Verbrauch von 200‘000 typischen Haushalten (knapp 600 Millionen Kilowattstunden). 

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Photovoltaik-Weltmarkt auf Wachstumskurs 

7.12.2013 

Nach einer Konsolidierungsphase der Photovoltaikindustrie in den letzten beiden Jahren stehen die Zeichen zunehmend wieder auf Wachstum. Aktuelle Prognosen rechnen mit einem Zuwachs von mindestens 18% für 2014. Treiber dieser Entwicklung sollen vor allem die Märkte in Asien sein, gefolgt von Nord- und Südamerika, aber auch im Mittleren Osten, in Südafrika sowie in der Türkei steht vor einer dynamischen Entwicklung. 

Was die Entwicklungen der Märkte angeht, sind sich Marktforschungsunternehmen und Analysten weitestgehend einig, auch wenn sich die Szenarien im Detail unterscheiden. So rechnet NPD Solarbuzz, Santa Clara/USA, 2014 mit einer weltweiten Photovoltaik-Nachfrage von 45-55 Gigawatt (GW). Das würde einem Wachstum von mindestens 29 Prozent entsprechen. Aber auch konservativere Prognosen, wie die von IHS Inc., Englewood/USA, entsprechen mit 41 GW immer noch einem Wachstum von 18 Prozent gegenüber 2013. Getrieben sind die internationalen Photovoltaik-Märkte vielfach von Solarstrom-Einspeisetarifen, die sich am deutschen Modell des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) orientieren und inzwischen in über 60 Ländern weltweit eingeführt wurden. 

Auch anlässlich nationaler Ausschreibungen neuer Kraftwerkskapazitäten oder Strombezugsvereinbarungen sind PV-Grossanlagen für Regierungen weltweit eine interessante Alternative. Schon jetzt belastet erneuerbarer Strom die staatlichen Budgets oft weniger als die Kosten der konventionellen Stromproduktion. Das gilt vor allem für die neuen PV-Märkte in Ländern mit hoher Sonneneinstrahlung und stark wachsendem Strombedarf wie Saudi-Arabien, Chile oder Südafrika. 

Neben der positiven internationalen Entwicklung festigt sich aber auch der europäische Markt, was vor allem auf die gesunkenen Anlagenpreise zurückzuführen ist. Auch ohne Einspeisevergütung ist Solarstrom in Europa vielfach bereits konkurrenzfähig. Deshalb bleibt Europa auch in Zukunft einer der regionalen Photovoltaik-Schwerpunkte: Der hier erwartete Zubau von 10 GW im Jahr 2013 entspricht einem Anteil von 25 Prozent am gesamten Weltmarkt. 

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Die EU verhängt für zwei Jahre definitive Zusatzzölle auf Solarpaneele aus China. Wer sich indessen an den im Sommer ausgehandelten Mindestpreis hält, bleibt davon ausgenommen.

6.12.2013

Die EU verhängt per 6. Dezember für zwei Jahre definitive Antidumping- und Antisubventions-Zölle auf Solarpaneele aus China. Dies haben die EU-Staaten am Montag auf Vorschlag der EU-Kommission beschlossen. Die Zusatzzölle, die je nach Kooperation der Unternehmen variieren und durchschnittlich 47,7% betragen, lösen die im Sommer beschlossenen vorläufigen Zusatzzölle ab. Zugleich hat die Kommission eine im Sommer ausgehandelte einvernehmliche Lösung bestätigt. In deren Rahmen werden jene chinesischen Exporteure von den Strafzöllen befreit, die sich freiwillig verpflichteten, eine Preisuntergrenze (56 Cent pro Watt ab Werk) nicht zu unterschreiten. Eine solche Befreiung ist nur bis zu einer Einfuhrmenge von 7 Gigawatt pro Jahr möglich. 

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Änderung Energiegesetz per 1. Januar 2014 

21.11.2013 

Der Bundesrat setzt die von der Bundesversammlung im Juni 2013 beschlossene Änderung des Energiegesetzes per 1. Januar 2014 in Kraft. Damit stehen künftig mehr Mittel für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) zur Verfügung. Betreiber von kleinen Photovoltaik-Anlagen erhalten statt der KEV einen einmaligen Investitionsbeitrag (Einmalvergütung) und stromintensive Unternehmen können die Rückerstattung der bezahlten Netzzuschläge beantragen, wenn sie im Gegenzug ihre Energieeffizienz steigern.

 

Die Änderung des Energiegesetzes basiert auf der parlamentarischen Initiative „Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher" (Pa. Iv. 12.400) der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates. Die Bundesversammlung hat den in der Pa. Iv. 12.400 vorgeschlagenen Bestimmungen am 21. Juni 2013 zugestimmt. Die Referendumsfrist ist am 24. Oktober 2013 ungenutzt abgelaufen. Das revidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Die dazu erforderlichen Vollzugsbestimmungen müssen in der Energieverordnung festgelegt werden. Die Anhörung zu dieser Revision der Energieverordnung läuft noch bis zum 29. November 2013. Die Inkraftsetzung ist per 1. April 2014 vorgesehen. 

Die Änderung des Energiegesetzes gemäss Pa. Iv. 12.400 bringt folgende Neuerungen:

1. Maximaler Netzzuschlag steigt auf 1,5 Rappen pro Kilowattstunde (kWh)

Seit 2009 bezahlen alle Stromkonsumentinnen und -konsumenten pro verbrauchte Kilowattstunde Strom einen Netzzuschlag zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien mittels KEV. Das gesetzliche Maximum des Netzzuschlags lag bisher bei 1,0 Rappen/kWh (Davon fliessen 0,9 Rappen in die KEV sowie in die bisher geltenden Rückerstattungen an Grossverbraucher, die Finanzierung der wettbewerblichen Ausschreibungen für Stromeffizienz, die Risikogarantien für Geothermieprojekte und die Vollzugskosten. 0,1 Rappen werden zur Finanzierung von Gewässerschutzmassnahmen verwendet.) Dieses Maximum ist durch die Vielzahl der angemeldeten Anlagen mit einer positiven Vergütungszusage bereits vollständig ausgeschöpft. Da aber viele dieser Anlagen noch gar nicht gebaut sind (laufende Bewilligungsverfahren oder noch im Bau) und demnach noch keinen vergütungsberechtigten Strom ins Netz einspeisen, bezahlen die Stromkonsumentinnen und -konsumenten im laufenden Jahr  effektiv erst 0,45 Rappen/kWh (0,35 Rappen/kWh für die KEV und die weiteren Massnahmen sowie 0.1 Rappen/kWh für Gewässerschutzmassnahmen). Nächstes Jahr werden mehr Anlagen Strom einspeisen, daher hat der Bundesrat den Netzzuschlag für das Jahr 2014 bereits im Juni auf 0,6 Rappen/kWh festgelegt (0,5 Rappen/kWh für KEV und die weiteren Massnahmen sowie 0,1 Rappen/kWh für Gewässerschutzmassnahmen). Der maximale Netzzuschlag wird also auch nächstes Jahr noch nicht ausgeschöpft. 

 

Daran ändert auch die aktuelle Revision des Energiegesetzes, mit welcher der maximale Netzzuschlag auf 1,5 Rappen/kWh erhöht wird, nichts. Zwar wird ein grosser Teil der rund 28‘000 Projekte auf der KEV-Warteliste dank der zusätzlichen Fördermittel eine positive Vergütungszusage erhalten (siehe Faktenblatt im Anhang). Diese Anlagen müssen aber zuerst gebaut werden und erhalten die KEV erst, wenn sie Strom ins Netz einspeisen. Der effektiv von den Stromkonsumentinnen und -konsumenten zu bezahlende Netzzuschlag wird auch künftig vom Bundesrat jeweils bedarfsgerecht festgelegt, in Abhängigkeit der Stromeinspeisung der vergütungsberechtigten Anlagen. 

2014 liegt die Belastung durch den Netzzuschlag für einen 4-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 5‘000 kWh bei 30 Franken. Wenn dereinst der maximale Netzzuschlags von 1,5 Rappen/kWh erhoben wird, steigt sie auf 75 Franken pro Jahr. 

2. Rückerstattung Netzzuschlag an stromintensive Unternehmen 

Unternehmen mit Elektrizitätskosten von mindestens 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, können sich den bezahlten Netzzuschlag vollumfänglich zurückerstatten lassen. Bei Elektrizitätskosten zwischen mindestens 5 und weniger als 10 Prozent der Bruttowertschöpfung wird der bezahlte Netzzuschlag teilweise zurückerstattet. Die Rückerstattung muss per Gesuch beantragt werden. Bedingungen sind, dass der Rückerstattungsbetrag mindestens 20‘000 Franken betragen muss, dass sich das Unternehmen in einer Zielvereinbarung zur Steigerung der Energieeffizienz verpflichtet, mindestens 20% des Rückerstattungsbetrags für zusätzliche, für die Zielvereinbarung nicht berücksichtigte Energieeffizienzmassnahmen einsetzt und dem Bund regelmässig darüber Bericht erstattet. Der Bundesrat kann in Härtefällen auch für andere Endverbraucher eine teilweise Rückerstattung des bezahlten Netzzuschlags vorsehen. 

Keinen Anspruch auf Rückerstattung haben Unternehmen, welche die mit der Zielvereinbarung eingegangene Verpflichtung nicht vollständig einhalten. Die Zielvereinbarung wird vom Bundesamt für Energie (BFE) oder einer vom BFE beauftragten privaten Organisation überprüft.

3. Einmalige Investitionsbeiträge (Einmalvergütungen) für kleine Photovoltaik-Anlagen

Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 10 kW werden künftig anstelle der KEV mit Einmalvergütungen gefördert. Diese betragen höchstens 30% der Investitionskosten einer Referenzanlage. Zwischen KEV und Einmalvergütung wählen können Betreiber von neuen kleinen Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen 10 kW und unter 30 kW. Gleiches gilt auch für wesentliche Anlagenerweiterung, wenn dabei die Gesamtleistung nicht auf 30 kW oder mehr erhöht wird. Betreiber von Anlagen, für die eine Einmalvergütung beansprucht wird und deren Leistung auf 30 kW oder mehr erweitert wird, können nicht am Einspeisevergütungssystem teilnehmen (siehe Faktenblatt im Anhang). 

Anlagen, für die eine Einmalvergütung beansprucht wird, unterliegen - mit Ausnahme des Gesamtdeckels - keinerlei Mengenbeschränkungen oder Kontingenten. Sobald der Gesuchsteller die Inbetriebnahme der Anlage nachweist, wird die Einmalvergütung ausbezahlt. 

4. Recht auf Eigenverbrauch 

 Produzenten fossiler und erneuerbarer Energie erhalten das explizite Recht, die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion ganz oder teilweise selbst zu verbrauchen (Eigenverbrauch). Nur die tatsächlich ins Netz eingespeiste Energie wird als eingespeist behandelt und verrechnet. 

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Bundesrat verabschiedet die neue Energieverordnung per 1.1.2014

23.10.2013 

Photovoltaik-Anlagen und Kleinwasserkraftwerke, die nach dem 1. Januar 2014 in Betrieb gehen, erhalten die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) nur noch während 20 statt 25 Jahren. Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen werden weniger stark gekürzt als in der Anhörung vorgeschlagen, sollen aber künftig regelmässig an die Preisentwicklung der Photovoltaikmodule angepasst werden 

Im Rahmen der Anhörung zur Revision der Energieverordnung (EnV) vom 14. August bis 11. September 2013 gingen insgesamt 181 Stellungnahmen ein. Diese bezogen sich mehrheitlich auf die Vorschläge zu den Änderungen der KEV. Sowohl die vorgeschlagene Senkung der Photovoltaik-Vergütungssätze als auch die Abschaffung der Kategorie der integrierten Photovoltaik-Anlagen stiessen insbesondere in der Solarbranche auf heftige Kritik. Aufgrund der Ergebnisse der Anhörung wurde der Entwurf der EnV in den letzten Wochen überarbeitet und vom Bundesrat heute verabschiedet. Die revidierte EnV tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. 

Die Vergütungsdauer für Photovoltaik-Anlagen und Kleinwasserkraftwerke, die nach dem 1. Januar 2014 in Betrieb gehen, wird von bisher 25 auf 20 Jahre verkürzt. Aufgrund der Anhörungsergebnisse wurde auf die ursprünglich geplante Verkürzung auf 15 Jahre verzichtet. Die Anhörungsteilnehmenden konnten darlegen, dass eine sofortige Verkürzung um 10 Jahre zu grossen Markterschütterungen führen würde. Mit dem Zwischenschritt auf 20 Jahre können die Marktanpassungen sanfter erfolgen und bis zum Inkrafttreten des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050, das eine maximale Vergütungsdauer von 15 Jahren vorsieht, umgesetzt werden.

Bei der Neuberechnung der Vergütungssätze für die Photovoltaik wurde berücksichtigt, dass die Betreiber nach Ablauf der Vergütungsdauer von 20 Jahren die Möglichkeit haben, in der restlichen Betriebszeit der Anlage ihren Stromeigenbedarf aus der eigenen Anlage zu decken und so Strombezugskosten zu sparen. Das Berechnungsmodell für die neuen Vergütungssätze bezieht diesen Effekt für die Zeit zwischen dem 21. und dem 25. Produktionsjahr mit ein. In den neuen Vergütungssätzen ebenfalls berücksichtigt sind die seit der letzten EnV-Revision vom 1. März 2012 stark gesunkenen Preise für Photovoltaik-Module und die tieferen Installationskosten. Weiter waren Anpassungen bei der Berechnung der Unterhaltskosten und des durchschnittlichen Ertrags der Photovoltaik-Referenzanlagen erforderlich. Insgesamt führen diese Effekte dazu, dass die Photovoltaik-Vergütungssätze trotz kürzerer Vergütungsdauer zwar weniger stark als in der Anhörung vorgeschlagen aber dennoch leicht gesenkt werden. Die bisherige automatische jährliche Absenkung der Vergütungssätze um 8% entfällt. Die Photovoltaik-Vergütungssätze werden jedoch per 1. Januar 2015 neu berechnet und den Marktentwicklungen angepasst.

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KEV Referendum gegen Gesetzesänderung (Pa.Iv 12.400) kommt nicht zustande

24.10.2013 

KEV-Gegner Christian Riesen muss die Niederlage eingestehen: «Das Referendum ist definitiv gescheitert», sagt der Solothurner. Immerhin «etwas über 20 000 Unterschriften» seien zusammengekommen, sagt Riesen. Dies, obwohl von grossen Parteien und Verbänden der Support ausblieb. Der Referendumsflop bedeutet unter anderem, dass der Bundesrat die KEV von aktuell 0,45 auf bis zu 1,5 Rappen pro Kilowattstunde erhöhen kann. 

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Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Energiestrategie 2050

9.9.2013

Der Bundesrat hat am 4.9.13 die Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 verabschiedet und dem Parlament zur Beratung überwiesen. Ziel ist der etappenweise Umbau der Schweizer Energieversorgung bis 2050, der insbesondere durch die Senkung des Energieverbrauchs und den zeitgerechten und wirtschaftlich tragbaren Ausbau der erneuerbaren Energien erreicht werden soll. 

 

Bundesrat und Parlament haben im Jahr 2011 den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Die bestehenden fünf Kernkraftwerke sollen am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden. Die vorliegende Botschaft zur Energiestrategie 2050 enthält ein erstes Massnahmenpaket, um diejenigen Potenziale in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien auszuschöpfen, die mit den heute vorhandenen oder absehbaren Technologien und ohne eine weitergehende internationale Koordination der Energiepolitik erschliessbar sind. 

 

In der Vernehmlassung, die vom 28. September 2012 bis 31. Januar 2013 dauerte, gingen insgesamt 459 Stellungnahmen ein. Die Energiestrategie 2050 insgesamt sowie das etappierte Vorgehen stiessen dabei mehrheitlich auf Zustimmung. Aufgrund der detaillierten Rückmeldungen zur Vernehmlassungsvorlage wurde das Massnahmenpaket in einzelnen Punkten überarbeitet und präsentiert sich nun insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien flexibler und marktorientierter. 

 

Die sieben Stossrichtungen der Energiestrategie sind:

  • Energie- und Stromverbrauch senken
  • Anteil der erneuerbaren Energien erhöhen
  • Zugang zu internationalen Energiemärkten sicherstellen
  • Um- und Ausbau der elektrischen Netze und Energiespeicherung
  • Energieforschung verstärken
  • Vorbildfunktion des Bundes, der Kantone, der Städte und Gemeinden
  • Internationale Zusammenarbeit intensivieren 

 

Im Rahmen der durch die UREK-N initiierten parlamentarischen Initiative 12.400 hat das Parlament in der Sommersession 2013 beschlossen, die Förderung der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien mit der Einspeisevergütung zu verstärken. Das vorliegende Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 knüpft grundsätzlich an die vom Parlament beschlossene Änderung an. Das heisst, dass bei der Photovoltaik weiterhin das BFE die jährlichen Zubaukontingente festlegt. Für die Jahre 2014 bis 2016 werden sie beginnend mit 130 MW so festgelegt, dass sie kontinuierlich erhöht werden können.

Der Bundesrat will zudem den maximalen Netzzuschlag auf 2,3 Rp./kWh erhöhen.

Die Auswirkungen der geplanten Massnahmen sind in der folgenden Tabelle ersichtlich. Für die Photovoltaik ist die effektive Produktion bis 2012 und der zusätzliche Ausbau aus der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 12.400 berücksichtigt. Im Jahr 2020 entfallen 1,26 TWh auf Photovoltaik, 0,66 TWh auf Wind, 0,2 TWh auf Geothermie und 2,31 TWh auf Biomasse, Biogas, ARA und KVA.






 






Die PV-Produktion wurde seit der Vorlage vom September 2012 für das Jahr 2020 von 0.52 TWh auf 1.26 TWh erhöht, für das Jahr 2035 von 4.44 TWh auf 7.03 TWh und für das Jahr 2050 bei 11.12 TWh belassen.

Das Gesetz dürfte nach mehrjähriger Debatte im Parlament auf 1.1.2017 in Kraft treten. Alle Informationen im Detail sind auf der offiziellen Seite zu finden. Die "Botschaft" bietet einen guten Überblick.


Kommt das KEV-Referendum zur Gesetzesänderung zustande?

4.9.2013

Unabhängig von der Verordnungsrevision soll auf den 1.4.2014 die vom Parlament beschlossene Revision des Energiegesetzes in Kraft treten. Diese beinhaltet eine Erhöhung des KEV-Deckels auf 1.4 Rp./kWh, die Eigenverbrauchsregelung, die Einmalvergütungen für Kleinanlagen sowie die stärkere Entlastung von Grossverbrauchern. Gegen diese Gesetzesrevision werden zurzeit Unterschriften für ein Referendum gesammelt (50'000 Unterschriften, Frist bis 24.10.13). Bisher unterstützten nur einige Kantonal- und Jungparteien dieses Referendum, neu kommt die EDU als nationale Partei als Unterstützerin hinzu.

Dieses Referendum muss ernst genommen werden. Swissolar geht jedoch davon aus, dass das Referendum nicht zustande kommt. Falls es trotzdem zustande kommt, wird es voraussichtlich im Frühling 2014 eine Volksabstimmung geben, wodurch die Einführung bei Annahme des Gesetzes verzögert würde.

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Geplante Revision EnV: Stellungnahme Swissolar

4.9.2013

Die laufende Anhörung zur Absenkung der KEV-Tarife kombiniert mit einer verkürzten Vergütungsdauer per 1.1.2014 hat in der Branche zu grösster Besorgnis geführt. Swissolar konnte inzwischen belegen, dass mit den Tarifen die vom BFE selbst vorgesehene Rendite von 4.75% nicht erreicht werden kann, und das Amt signalisiert, dass die Tarife nochmals überprüft würden.

Swissolar argumentiert für eine Vergütungsdauer von 20 Jahren, ca. 4 Rp. höhere Tarife und die Beibehaltung eines separaten Tarifs für integrierte Anlagen. Lesen Sie hier die ausführliche Stellungnahme nach.

 

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BFE schickt Revision der Energieverordnung in die Vernehmlassung bis 11.9.13

18.8.2013

Im Rahmen der geplanten Revision der Energieverordnung (EnV) und Herkunftsnachweis-Verordnung (HKNV) sollen verschiedene Anpassungen vorgenommen werden. Wichtigste Aenderungen für PV sind:

  • Verkürzung der KEV Dauer von 25 Jahren auf 15 Jahre
  • Senkung der KEV Sätze zwischen 20% und 50%
  • Aufhebung der höher vergüteten Kategorie „integriert“ mindestens ab 30 kWp
  • Neue Regeln gelten für Inbetriebnahme ab 1.1.2014, ausser für Anlagen mit KEV-Zusage

 

Unterschriftensammlung gegen Revision des Energiegesetzes gestartet

2.8.2013

Das Parlament hat am 21.6.2013 die Revision des Energiegesetzes beschlossen. Wichtigste Elemente sind die Erhöhung des KEV-Deckels, die Eigenverbrauchsregelung, eine Einmalvergütung für Kleinanlagen und die Entlastung von Grossverbrauchern (parl. Initiative 12.400). Christian Riesen hat gegen diese Revision das Referendum ergriffen und versucht nun, bis 24.10.2013 50'000 Unterschriften zu sammeln. Ausser Christian Wasserfallen (FDP, Bern) sind bisher keine namhaften Unterstützer bekannt, womit die Erreichung des Ziels schwierig werden dürfte. Siehe www.kev-referendum.ch

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Handelsstreit - EU und China stehen vor Einigung

1.8.2013

China und die EU haben im Streit um die Einführung chinesischer Solarprodukte nach Europa eine Einigung mit folgenden Eckpunkten erzielt:

Maximale Einfuhr von Modulen nach Europa in Höhe von 7 GW pro Jahr, Mindestpreis von 56 Cent pro Watt, gültig erstmals für 2013 und bis einschliesslich 2015. Chinesische Firmen, die sich auf diese Bedingungen einlassen, müssen keine Strafzölle zahlen. Importe aus China in die EU über diese Menge hinaus unterliegen ab dem 6.8. einem Antidumpingzoll. Chinesische Hersteller, die sich nicht an einer Verhandlungslösung beteiligen, unterliegen ebenfalls ab dem 6.8. Zöllen in einer Höhe zwischen 37,2 und 67,9 Prozent

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Solarenergie-Markterhebung 2012 jetzt publiziert

31.7.2013

Nun liegen die definitiven Marktzahlen für 2012 in der offiziellen Statistik des BFE vor. Demnach wurden im vergangenen Jahr 226 MW Photovoltaik-Leistung verkauft (Vorjahr: 103 MW). Die gesamthaft installierte Leistung lag am Jahresende bei 437 MW.

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Änderung Gesetzestext Pa. Iv. 12.400, Referendumsfrist läuft bis 24.10.2013

16.7.2013

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft beschliesst nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 8. Januar 20131 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Februar 2013:

 

 

 

 

 

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KEV-Zuschlag steigt 2014 von 0.45 auf 0.60 Rp./kWh (PV Kontingent: 130 MW)

 

28.6.2013 

2014 werden mit dem erhöhten Netzzuschlag rund 288 Millionen Franken für die Finanzierung der Massnahmen gemäss Energiegesetz sowie rund 57 Millionen Franken für Gewässerschutzmassnahmen generiert.

 

Die Erhöhung ist lauf BFE erforderlich, um die Finanzierung der zusätzlichen Produktionsmengen, die 2014 erwartet werden, sicherzustellen. Konkret rechnet das BFE für 2014 mit einer Stromproduktion aus erneuerbaren Energien von rund 1,6 TWh. Die daraus entstehenden Kosten für die KEV belaufen sich auf knapp 330 mCHF (ca. 50 mCHF mehr als 2013). Zurückzuführen ist diese Zunahme unter anderem auf deutlich grössere Photovoltaik-Kontingente (130 MW für 2014 geplant).

 

Hinzu kommen weitere Ausgaben in der Höhe von rund 60 mCHF für die ab Anfang 2014 vorgesehene Einmalvergütung für kleine PV-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kWp (gemäss Pa.Iv. 12.400).

 

Die Kosten für die weiteren Massnahmen, die gemäss Energiegesetz aus dem Netzzuschlag finanziert werden müssen (unter anderem die Rückerstattungen an die Strom-Grossverbraucher, die wettbewerblichen Ausschreibungen für Stromeffizienz-Projekte sowie die Verluste aus Bürgschaften für Geothermie) belaufen sich 2014 auf voraussichtlich 122 Millionen Franken.

 

Der gesamte Mittelbedarf für das Jahr 2014 beläuft sich damit auf rund 569 Millionen Franken (= 330 Mio. KEV + 60 Mio. Investitionshilfen kleine Photovoltaik + 122 Mio. weitere Massnahmen + 57 Mio. Gewässerschutz). Er wird durch die vorliegende Erhöhung des Netzzuschlags sowie aus den Reserven der Vorjahre gedeckt.

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KEV: Einigung der beiden Räte zur „Energiewende light“

13.6.2013

Durchgesetzt hat sich in der parlamentarischen Debatte ein Kompromiss: Dieser sieht vor, dass Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp die Einmalvergütung, aber keine KEV erhalten. Bei Anlagen zwischen 10 und 30 kWp kann zwischen Einmalvergütung und KEV gewählt werden. Bei über 30 kWp kommt nur die KEV in Frage, bei der die Einspeisung von Strom ins Netz vergütet wird. Der Ständerat schloss sich damit heute ohne Gegenstimme dieser Lösung aus dem Nationalrat an.

Die Änderung soll auf Anfang 2014 in Kraft treten. Dafür muss das Parlament das Geschäft am Freitag, 21.6. in der Schlussabstimmung absegnen, das als «Energiewende light» bezeichnet wird. Danach will die SP als Initiantin entscheiden, ob sie die Cleantech-Initiative zurückzieht.

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EU-Komission verhängt per 6.6. provisorisch Strafzölle "light"

4.6.2013

Die EU-Kommission hat Strafzölle auf Importe von Niedrigpreis-Solarmodulen aus China beschlossen. EU-Handelskommissar Karel De Gucht kündigte heute an, ab Donnerstag würden auf diese Produkte zunächst Zölle von im Schnitt 11,8 Prozent erhoben. Sollte es in der Folge keine Verhandlungslösung geben, steige der provisorische Zoll zum 6. August auf durchschnittlich 47,8 Prozent. Bei der Kommissionsentscheidung handelt es sich um einen vorläufigen Schritt. Per 6.12. könnte die Kommission die Abgabe endgültig durchsetzen, aber nur mit Unterstützung der EU-Länder.

 

Dabei lehnt eine Mehrheit der 27 EU-Mitglieder Strafzölle strikt ab und setzen auf Verhandlungen mit China. Die Deutsche Bundesregierung hat eindringlich vor einem solchen Schritt gewarnt, bei dem es sich um den größten Anti-Dumping-Fall weltweit handeln würde und viele deutsche Arbeitsplätze kosten könnte.

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Ständerat und BFE klar für den Abbau der KEV Warteliste – neuer Vorschlag: 30 KW Grenze für Investitionshilfen

3.6.2013

Der Ständerat hat in seiner heutigen Sitzung klar der Pa.Iv. 12.600 zugestimmt und die Umsetzung auf 1.1.2014 gewünscht. Damit folgt er dem Nationalrat und der Empfehlung seiner vorberatenden Kommission. Im Unterschied zum Nationalrat übernimmt er aber den Vorschlag seiner Kommission, PV-Anlagen bis zu 30 kW durch Investitionshilfen und nicht mehr durch KEV zu fördern. Damit fallen zusätzlich 5800 Anlagen unter den neuen administrativ einfacheren Mechanismus. Er entlastet durch die grundsätzlich tieferen Förderbeiträge den KEV-Fonds und reduziert damit die Warteliste der noch grösseren Anlagen. Bundesrätin Doris Leuthard hat sich ebenfalls klar für die neue Grenze ausgesprochen. Im übrigen ziehe sie gleich mit der Änderung der ESTI Bewilligungspflicht, die auf 30 kVA erhöht werden soll.

 

Das Geschäft geht mit der Änderung von 10 kW auf 30 kW zurück an den Nationalrat. Alle Parteien zeigten grosses Interesse, dass diese Übergangslösung (zu den neuen Gesetzen der Energiestrategie 2050, die per 1.1.2017 erwartet werden) per 1.1.2014 in Kraft tritt und somit bis zum Ende der Sommersession am 21.6. bereinigt sein muss. Leuthard sicherte in diesem Fall die rechtzeitige Ausarbeitung der Verordnung zu. Der Nationalrat behandelt den Änderungsvorschlag des Ständerats am Donnerstag, 6.6.

 

Des weiteren muss in der bundesrätlichen Botschaft – wofür der September erneut bestätigt wurde - eine deutliche Verkürzung der KEV Laufzeiten auf evtl. 15 Jahre erwartete werden.

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Neue Initiativen von KEV-Systemänderungen - Ständerat tagt am 3. Juni

31.5.2013

Die Deblockierung der KEV Warteliste (Pa.Iv. 12.400), die bereits vom Nationalrat angenommen wurde, ist seit der neusten Beratung der UREK-S gefährdet: Quasi in letzter Minute hat die ständerätliche Kommission in ihrem Vorschlag die Grenze für die Einmalvergütung von PV-Anlagen von 10 auf 30 kWp angehoben. Swissolar wird sich gemäss eigenen Aussagen dafür einsetzen, dass die vom Nationalrat genehmigte Version bis zum Ende der Sommersession angenommen wird.

Zusätzlich droht die vom BFE diskutierte Kürzung der KEV-Dauer auf 15-17 Jahre. Wenn die Förderung über diese Zeitdauer entsprechend angehoben würde, wäre dies für noch nicht gebaute Anlagen ein gleichwertiger Ersatz.

Nun ist es aber so, dass etwa die Hälfte der auf der Warteliste stehenden Projekte im Vertrauen auf das bestehende System vorzeitig gebaut wurden. Da heute angemeldete PV-Anlagen mit durchschnittlich 7 Jahren Wartezeit ohne KEV rechnen müssen, würde sich die tatsächliche KEV-Phase von heute 18 Restjahren auf nur noch 8-10 Restjahre verkürzen. Aus Sicht von solvest und Swissolar widerspricht dies Treu und Glauben und stellt die Finanzierungssicherheit von sehr vielen Projekten in Frage.

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EU-Strafzölle auf Chinesische Module ab 6.6.2013? Schweiz nicht direkt betroffen.

8.5.2013

Die EU steuert auf die Einführung von massiven vorläufigen Antidumping-Zöllen auf die Einfuhr von Solar-Modulen aus China zu. Wie aus EU-Kreisen verlautete, hat die EU-Kommission heute Mittwoch, 8.5. einen entsprechenden Vorschlag gutgeheissen, der aber noch nicht veröffentlicht worden ist. Die Zusatzzölle würden am 6. Juni in Kraft treten. Sie sollen laut den Angaben im Durchschnitt 47% betragen, wobei sie je nach Unternehmen zwischen 37% und 68% schwanken würden. 

Die EU-Kommission ist zum vorläufigen Ergebnis gekommen, dass tatsächlich Dumping vorliege und dadurch EU-Unternehmen geschädigt würden. Deshalb sollen die vorläufigen Zölle eingeführt werden. Bis im Dezember muss die EU die Untersuchung ganz abschliessen, worauf sie je nach Ergebnis definitive Antidumping-Zölle für bis zu fünf Jahre verhängen kann.

Die Zölle sind nicht unumstritten: Während EU ProSun die Aussicht auf Zusatzzölle am Mittwoch begrüsste, warnte die «Allianz für bezahlbare Solarenergie», der unter anderem Installateure von Solaranlagen angehören, dass angesichts der derzeitigen Marktsituation eine künstliche Erhöhung der Preise durch Strafzölle den europäischen Solarmarkt «schlichtweg zum Erliegen» bringen würde.

Recherchen von solvest haben ergeben, dass die Schweiz von den Zöllen nicht direkt betroffen sein wird. Chinesische Module werden in die Freihandelshäfen an der Nordsee und am Mittelmehr verschifft. Erst bei der Einfuhr in ein EU Land wird der Strafzoll dem Importeur  belastet werden. Werden Module aber direkt aus den Freihandelszonen per Spedition in die Schweiz gebracht, wird an der Schweizer Grenze wie üblich die MwSt., nicht aber Strafzölle erhoben werden.

Trotzdem kann bei Einführung der Strafzölle erwartet werden, dass in Europa der Preiskampf der Chinesischen Hersteller abnimmt und damit preiswerte Angebote weniger werden. Die nicht-chinesischen Hersteller könnten zudem versucht sein, ihre Modulpreise nach oben anzupassen. Solvest rechnet demnach bei Einführung von Strafzöllen in der EU mit langsam steigenden Endkundenpreisen in der Schweiz.

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UREK-S empfiehlt klar den Abbau der KEV-Warteliste

26.4.2013

Die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) beantragt ihrem Rat, die parlamentarische Initiative 12.400 ohne Änderungen anzunehmen. Sie spricht sich sehr klar, mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, für den vom Nationalrat ausgearbeiteten Gesetzesvorschlag aus. Dieser sieht vor, das Energiegesetz per 1.1.2014 so zu ändern, dass die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien noch stärker gefördert wird, ohne dabei die energieintensiven Unternehmen weiter zu belasten.

Zu diesem Zweck soll der Zuschlag zur Finanzierung der KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) um bis zu 1,5 Rappen pro kWh erhöht und dadurch der Weg für zahlreiche auf der KEV-Warteliste stehende Projekte zur Förderung der Ökostromproduktion frei gemacht werden. Energieintensive Unternehmen können sich diesen Zuschlag jedoch zurückerstatten lassen, um im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt zu sein. Für neue PV-Anlagen mit einer Leistung unter 10 kWp werden Einmalvergütungen eingeführt, die sich auf maximal 30 Prozent der Investitionskosten belaufen.

Der Ständerat wird die Initiative in seiner Sommersession vom 3.-21.6. beraten. Solvest erwartet nach der sehr klaren Abstimmung in der vorberatenden UREK-S Kommission eine ebenso klare Abstimmung im Ständerat. Damit ist der Weg geebnet für die schrittweise Deblockierung der KEV-Warteliste ab 1.1.2014.

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Nationalrat will Abbau der KEV Warteliste ab 1.1.2014

14.03.2013

Mit 122 zu 56 Stimmen hat heute der Nationalrat die Erhöhung der KEV von 0,45 auf 1,5 Rappen pro kWh bei gleichzeitiger Entlastung der stromintensiven Unternehmen beschlossen (Pa.Iv. 12.400, siehe News vom 9.1.2013). Die heute überwiesene Vorlage kann als erster wichtiger Schritt der Energiestrategie 2050 gesehen werden. Im Juni wird die Vorlage im Ständerat behandelt.

Stromintensive Unternehmen mit Elektrizitätskosten von mindestens 5% der Bruttowertschöpfung, können die Zuschläge (teil-) rückerstattet bekommen, damit sie keinen internationalen Wettbewerbsnachteil erleiden. Dafür müssen sie sich im Gegenzug verpflichten, mit einem Teil der Ersparnisse gezielt Massnahmen zur Energieeffizienz umzusetzen. Damit werden einerseits die stromintensiven Verbraucher entlastet, gleichzeitig erhalten sie aber einen Anreiz, Energie zu sparen und damit den Zielen der Energiestrategie 2050 entgegenzukommen.

Energieministerin Doris Leuthard unterstrich, ohne Fördermassnahmen gehe es bei den erneuerbaren Energien noch nicht. Die Beitragserhöhung sei aber keineswegs permanent, mit steigender Konkurrenzfähigkeit der erneuerbaren Energien sinke die Subvention. Was es aktuell brauche, sei ein Abbau der langen Warteliste für neue Projekte. Das seien Investitionen Privater, die auf ihre Auslösung warteten.

Artikel NZZ: http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/mehr-subventionen-fuer-erneuerbare-energien-1.18047026

Bericht der Kommission: http://www.admin.ch/ch/d/ff/2013/1669.pdf

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BFE: Abbau PV-Warteliste in 2013 um nur 57 MWp

13.03.2013

Gemäss Energieverordnung, muss das Bundesamt für Energie auf Basis der Kostenentwicklungen regelmässig ein Zubaukontingent für Photovoltaikanlagen im System der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) festlegen.

Diese Kontingente sollen sicherstellen, dass sich der Zubau kontinuierlich entwickelt. Das Jahres-Kontingent 2013 für Photovoltaikanlagen beträgt 57 MWp (2'310 PV-Anlagen). Zusätzlich können durch Ausfall nicht weiterverfolgter Projekte auch alle anderen Projekte freigegeben werden, die vor Ende August 2010 angemeldet wurden. Die Warteliste von derzeit über insgesamt 24'000 angemeldeten Anlagen kann so um 2'725 Anlagen abgebaut werden.

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Ausbau Schweizer PV in 2012 um 200 MWp auf 400 MWp!

8.3.2013

Gemäss aktueller Schätzung von Swissolar wurden letztes Jahr 200 MWp Photovoltaik-Leistung installiert. Damit verdoppelt die Schweiz in nur einem Jahr ihre installierte Leistung auf 400 MWp. Solarstrom deckt damit gut 0.5% des Schweizer Stromverbrauchs. Die Schätzung wurde auf Basis einer Befragung der Verbandsmitglieder von Swissolar gemacht.

Heute erhalten nur 22 MWp PV-Anlagen eine KEV-Vergütung, 1060 MWp stehen aktuell auf der Warteliste. Dies zeigt, dass knapp die Hälfte der PV-Anlagen, die für KEV angemeldet sind, auch ohne KEV-Zusage gebaut wurden.

Zum Vergleich: Deutschland hat Ende Januar 33‘000 MWp PV-Leistung, also 80 mal mehr als die Schweiz installiert. 

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Vernehmlassung Energiestrategie 2050 beendet, Botschaft ans Parlament im Sep

30.1.2013

Die Vernehmlassung zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 ist beendet. Bis heute sind beim Bundesamt für Energie BFE 276 Stellungnahmen eingetroffen, zahlreiche weitere werden in den nächsten Tagen erwartet. Alle Stellungnahmen werden ab Montag, 11. Februar 2013 auf der Internetseite www.energiestrategie2050.ch publiziert.

Die Stellungnahmen werden anschliessend vom BFE ausgewertet und die Vorlage entsprechend bereinigt. Der Bundesrat wird die Botschaft ans Parlament voraussichtlich im September verabschieden.

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UREK-N legt Gesetzesänderung zum Abbau der KEV Warteliste ab 1.1.2014 vor

9.1.2013

Die UREK-N Kommission hat Anfang Januar 2013 ihre Beratungen zur KEV-Revision abgeschlossen. Der Gesetzesvorschlag wird voraussichtlich im März 2013 vom Plenum des Nationalrates behandelt und geht anschliessend an den Ständerat. Wenn beide Kammern das Gesetz verabschieden und kein Referendum ergriffen wird, dann treten die Änderungen am 1.1.2014 in Kraft. Die wichtigsten Punkte für den PV-Markt sind:

1.       Für Anlagen unter 10 kWp-DC gibt es anstelle der KEV einen einmaligen Beitrag von 30% der Investitionskosten von Referenzanlagen und richtet sich nach den konkreten Kosten im Einzelfall. Betreiber, die bis zum 31.12.12 ein KEV-Gesuch eingereicht haben, können wählen, ob sie die KEV-Anmeldung aufrechterhalten oder eine Einmalvergütung beantragen. Die Einmalvergütung wird nicht aufgrund anderer kantonaler oder kommunaler Finanzhilfen verweigert oder gekürzt. Diese Beiträge unterstehen nicht der Warteliste. Sollte die Nachfrage zu gross sein, kann der Bundesrat den Beitragssatz kürzen.

2.       Für die Jahre 2014 bis 2016 werden die periodischen KEV-Zubaumengen für die Photovoltaik so festgelegt, dass sie "kontinuierlich erhöht werden können". Im Bericht wird präzisiert, dass das erste Kontingent bei 130 MW liegen solle. In den drei Jahren sollten so kumuliert gegen 500 MW freigegeben werden können. Diese Mittel sind im Voraus für PV reserviert, können also nicht durch Anlagen anderer Technologien blockiert werden (wie das heute der Fall ist).

3.       Solvest rechnet damit, dass dank Punkt 1 und 2 bis Ende 2016 PV-Projekte, die bis ca. Oktober 2011 bei KEV angemeldet wurden, positiven Bescheid erhalten. Wenn die Gesetzesänderung per 1.1.2014 in Kraft tritt, ist zudem damit zu rechnen, dass sämtliche angemeldeten PV-Projekte unter 10 kWp im 2014 ihre Einmalvergütung erhalten. Danach sollen die eintreffenden Gesuche laufend - ohne Warteliste - bewilligt werden (es sei denn, der Gesamtdeckel von 1.5 Rp./kWh würde erreicht).

4.       Produzenten dürfen die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion ganz oder teilweise selbst verbrauchen (zeitgleicher Eigenverbrauch, Netmetering). Dies soll auch für KEV-Anlagen gelten.

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Alle Details unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#UVEK


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